Nach Scheidung dürfen Scheinväter Unterhalt kürzen
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- Erstellt am Montag, 21. Mai 2012 21:25
Aufgrund seines jahrelangen Berufsausfalls, wollte der Scheinvater nach der Scheidung keinen Unterhalt an seine Frau zahlen. Das Gericht entschied eine Unterhaltskürzung von 1.500 auf 400 Euro.
Demnach ist für eine Unterhaltskürzung keine Vaterschaftsanfechtung nötig. Allerdings muss der Scheinvater den Nachweis fremder Vaterschaft führen.
Az.: XII ZR 137/09